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Personalienverweigerung

Hier findest du:

Personalienverweigerung bedeutet hier, dass du deine Daten bei einer Anhaltung oder Festnahme durch die Polizei nicht preisgibst. Das heißt du lässt deinen Ausweis Zuhause und sagst auch auf wiederholte Nachfrage der Behörden deinen Namen nicht. Rechtlich darfst du nur eine bestimmte Dauer festgehalten werden. Bei Verwaltungsstrafen zB sind dies 24 Stunden und wenn du bis dahin durchgehalten hast, kann auch im Nachhinein dir keine Strafe zugestellt werden. Bei Strafrechtlichen Vorwürfen erhöht sich diese Zeit, bei schwereren Vorwürfen kann dann auch Untersuchungs-Haft (U-Haft) verhängt werden.
Du kannst dich jederzeit umentscheiden und deinen Namen doch noch bekannt geben. Immer wieder kommt es auch dazu, dass es den Behörden zu anstrengend ist und sie dich deswegen gar nicht festnehmen und du einfach wieder gehen kannst.

Vergiss nicht: Bullen lügen!
Auch wenn in den ersten 24 Stunden deines Gewahrsams behauptet wird, dass es strafrechtlich relevante Vorwürfe gegen dich gibt, muss das nicht stimmen. Es ist sogar recht häufig, dass du hier belogen wirst um dich doch noch zur Herausgabe deiner Daten zu bewegen.

Besprich die Frage, ob du deine Personalien verweigern willst unbedingt mit deiner Bezugsgruppe!

Grundsätzlich gilt: Lass alles zuhause (bzw. an einem sicheren Ort oder einer vertrauenswürdigen Person), mit dem du identifiziert werden könntest: personalisierte Tickets, Handy, Bank-Karten, Ausweise, usw. Die Polizei darf dich nämlich durchsuchen, wenn du dich weigerst deine Daten herzugeben.

Vorteile einer Verweigerung der Personalienaufnahme

Nachteile und Risiken der Personalienverweigerung